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Bei unserer Tätigkeit haben wir stets den Nutzen und den Erfolg unserer Kunden im Blickfeld. Unser Ansporn sind verständliche Beratung, zeitgemäße Verträge, zufriedene Kunden und engagierte Mitarbeiter.

TESTAMENT

Sie haben eine genaue Vorstellung, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben erhalten soll? Die gesetzliche Erbfolge wird Ihrem Willen nicht gerecht? Dann errichten Sie ein Testament.

Mit einem Testament können Sie Angehörige absichern und bestimmen, wem Sie Ihr Vermögen vererben wollen. Immer wieder bestätigt sich, dass mit einem Testament auch Missverständnisse oder gar Streitigkeiten zwischen Angehörigen wirksam vermieden werden können.

SCHENKUNG UND ÜBERGABE

Ab welchem Wert sollte eine Schenkung auch juristisch geklärt und abgesichert werden? Worin liegt der Unterschied zur Übergabe? Welche Gegenleistungen können bei einer Übergabe vereinbart werden?

Der Notar setzt sich mit Ihnen zusammen, spricht mit Ihnen über Ihre Vorstellungen und erklärt Ihnen, was möglich ist. Danach setzt er Ihren Schenkungs- oder Übergabevertrag auf.

FAMILIENRECHT

Wenn ein Partner Vermögen in eine Ehe einbringt - gehört es dann beiden Ehepartnern? Wie kann man bei einer Scheidung das Vermögen ohne Streit aufteilen? Wie läuft ein Adoptionsverfahren ab? Wer kann gemeinsam eine Eigentumswohnung kaufen? Kann der Partner in den Mietvertrag einsteigen?

Es gibt vieles, was man regeln sollte. In familiären Angelegenheiten ist Rechtssicherheit und Diskretion besonders wichtig. Wir beraten Sie gerne.

IMMOBILIEN KAUF UND VERKAUF

Eine Immobilie ist oft der bedeutendste Vermögenswert einer Familie. Beim Immobilienkauf gibt es vieles zu beachten. Der Notar kann prüfen, ob der Verkäufer auch der Eigentümer, ob das Grundstück lastenfrei oder ob das Objekt mit Auflagen verbunden ist. Weiters kann der Notar auch in Sachen Bebauungspläne, Wohnbauförderungen, Bauverhandlungen oder Nachbarschaftsrechte beraten.

VERLASSENSCHAFTS-VERFAHREN

Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel ist es, dass alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten  abgewickelt werden und dass das Vermögen an die Erben ordnungsgemäß übertragen wird.

Der Notar begleitet von der ersten Besprechung (Todesfallaufnahme) bis zur Beendigung des Verfahrens. Er unterstützt Sie als erfahrener Jurist bei der Abwicklung des Erbes, aber auch nach dem Ende des Verlassenschaftsverfahrens, z.B. bei Eintragung Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch oder im Firmenbuch.

UNTERNEHMENS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Ihr Notar kann Sie kompetent und umfassend bei Unternehmensgründung, Wahl der geeigneten Rechtsform, Betriebsfortführung und Unternehmensübergabe beraten.

Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch ist der Notar immer am neuesten Stand. Sie können von ihm alle wichtigen rechtlichen Daten aller dort eingetragenen Unternehmen in Österreich bekommen. Darüber hinaus erstellt Ihr Notar amtliche Firmenbuchauszüge und ist berechtigt, Ihre Zeichnungsbefugnis zu bestätigen.

PATIENTENVERFÜGUNG

Die Patientenverfügung ist die schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten Krankheitssituation bestimmte medizinische lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden. Die verbindliche Patientenverfügung muss unter Beiziehung eines Arztes einerseits und eines Notars, Rechtsanwaltes oder rechtskundigen Mitarbeiters der Patientenvertretung andererseits errichtet werden. Wenn alle diese Formvorschriften eingehalten werden, ist die Patientenverfügung acht Jahre lang verbindlich für den jeweiligen behandelnden Arzt.

VORSORGEVOLLMACHT

Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an die Errichtung eines Testaments. Dabei kommt immer häufiger ein Thema zur Sprache, das mehr und mehr Menschen betrifft und bewegt: Die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist. Auf diese Frage gibt es eine maßgeschneiderte Antwort: Die Vorsorgevollmacht.

Notariat Frankenmarkt

Öffentlicher Notar Dr. Wolfgang Scheuba & Partner
Hauptstraße 126
4890 Frankenmarkt

 
T: +43 7684 6302
F: +43 7684 6302-40
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